Im Bereich der Gefahrstoffe muss immer betrachtet werden ob durch diese eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.
Die Betrachtung wird in der Gefährdungsbeurteilung kurz bewertet und bei vielen Stoffen mit „Nein“ beantwortet. – Sollte es nicht klar sein, ob eine entstehen kann, so muss ein Explosionsschutz-Dokument erstellt werden.
Für die Erstellung benötigt man, wie auch schon bei der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Stoffe. Entscheidend ist auch, was mit den Gefahrstoffe bzw. den Gebinden gemacht wird.