Betreuung durch
Fachkraft für Arbeits­sicherheit

Gesundheit made in Osnabrück

Sicherheit

Eine Fachkraft für Arbeits­sicherheit
braucht jedes Unter­nehmen

Die Hauptaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist die Betreuung durch Beratung gemäß §6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz).
Die Art der Betreuung Ihres Betriebes hängt von der Größe ab, doch egal wie Sie sich entscheiden, wir betreuen Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes.

Sie wissen noch nicht, welche Betreuungsart für Sie sinnvoll ist? Kein Problem, wir beraten Sie gerne!

 

Wir bieten sowohl
• Erstbegehungen
• Umfassende Betreuung und Unterstützung bei allen arbeitssicherheitstechnischen Belangen
• Hilfe beim Erkennen von Gefährdungen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
• Informationen zum Thema Arbeitssicherheit
• Anlassbezogene Begehungen (z.B. nach Arbeitsunfällen)
• Umsetzung von Schulungen um nur einige Bereiche zu nennen.

Sie brauchen eine alternative Betreuung? Als Kooperationspartner der BGW bieten wir das für Betriebe der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege natürlich auch an!

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Themen

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