Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gibt vor, dass am es zu laut am Arbeitsplatz ist wenn (auf 8 Stunden betrachtet) eine Lautstärke von 80 db (A) überschritten wird. Zur besseren Einschätzung bieten wir orientierende Messungen an. Bei festgestelltem Lärm kann auch ein Lärmkataster erforderlich sein.