Gesundheit made in Osnabrück
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Die Lagerung von Gefahrstoffen ist nicht unproblematisch, wenn man die falschen Stoffe oder Gemische zusammenlagert. Für die Lagerung gibt es ein extra Regelwerk, die TRGS 510, die diese (Zusammen-) Lagerung regelt. Unsere Aufgabe ist es Sie zu beraten, was Sie wie und unter welchen Voraussetzungen zusammen lagern dürfen.
Die Lagerung von Gefahrstoffen muss in Verbindung mit der Verwendung bzw. des Produktionsprozesses betrachtet werden. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen Personen der Schlüssel zur sinnvollen Umsetzung. Enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört natürlich auch dazu.
Die Abgrenzung zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut fällt vielen schwer, auch hier können wir bei der Abgrenzung unterstützen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Lagerung, bei der Frage, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen, helfen wir Ihnen trotzdem gerne.