Die Lagerung von Gefahrstoffen ist nicht unproblematisch, wenn man die falschen Stoffe oder Gemische zusammenlagert. Für die Lagerung gibt es ein extra Regelwerk, die TRGS 510, die diese (Zusammen-) Lagerung regelt. Unsere Aufgabe ist es Sie zu beraten, was Sie wie und unter welchen Voraussetzungen zusammen lagern dürfen.