Prüfung von
Leiter-Roll­wagen und Hubwagen

Gesundheit made in Osnabrück

Sicherheit

Auch hand­betätigte Hubwagen müssen geprüft werden!

Gemäß DGUV Vorschrift 67 sind auch handbetätigte Hubwagen ohne Motorantrieb als Flurförderfahrzeuge anzusehen und müssen daher jährlich geprüft werden. Für die regelmäßige Prüfung des Hubwagens ist der Betreiber verantwortlich. Die Leiterprüfung wird zum Thema, wenn Leitern und Tritte als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung für kurzzeitige Arbeiten und Tätigkeiten nutzbar sind. Für ein unfallfreies Arbeiten und um den Regelungen des Arbeitsschutzes zu folgen, ist die Kenntnis über folgende Gesetze, Vorschriften und Normen daher für jeden Unternehmer Pflicht. Mit einer Prüfung stellen Sie sicher, dass Leitern und Tritte für den Arbeitsplatz geeignet sind und dass bei ihrer Benutzung der Gesundheitsschutz und die Sicherheit gegeben sind. Wir prüfen in Ihrem Auftrag ihre Leitern, Tritte und Hubwagen und erstellen Ihnen hierfür gerne ein unverbindliches Angebot.

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