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Die Betriebsanweisung ist das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Hier wird festgelegt, welche Schutzmaßnahmen beim Umgang zu beachten sind, welche zusätzliche Schutzkleidung bei diesem Produkt erforderlich ist.
Die Herausforderung ist die Gefährdungsbeurteilung zur Betriebsanweisung. Sollten Sie diese schon erstellt haben, nutzen wir diese für die Erstellung der Betriebsanweisung. Sollten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung noch offene Fragen haben oder suchen noch eine fachkundige Person, die Ihnen bei der Erstellung hilft, so unterstützen wir Sie natürlich auch dabei.
Die Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung ist nur eine von mehreren Betriebsanweisungen.
Wichtig ist bei allen Betriebsanweisungen, dass die Anweisung konkret und verständlich für Ihre Mitarbeiter ist, damit diese auch umgesetzt wird.
Die Betriebsanweisung für Arbeitsmittel wird in der Betriebssicherheitsverordnung §12 (2) gefordert.
Die Farbe der Betriebsanweisung soll es vereinfachen die verschiedenen Zwecke auseinander zu halten. Dies empfiehlt sich auch für persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, hier wir in der DGUV Information 211-010 „ Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ die Farbe Grün als Abgrenzung zum blau der anderen Arbeitsmittel empfohlen.
Die Betriebsanweisungen nach § 14 der Biostoffverordnung sind typischer Weise im medizinischen Bereich zu finden.
Im Zuge der Corona-Pandemie benötigten auch viele andere Betriebe Betriebsanweisungen nach BioStoffV.
Die Farbe der Betriebsanweisung in Bezug auf Biostoffe ist typischerweise Grün, kann aber auch Gelb sein, um diese von der PSA abzugrenzen. Natürlich helfen wir Ihnen gerne auch bei der Erstellung dieser Betriebsanweisungen.