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Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1): Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten → 1 Ersthelfer.
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE)
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch die so genannte Erste-Hilfe-Fortbildung (9 UE) erforderlich. Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Sarpis ist ermächtigt Erste-Hilfe-Ausbildungen für Betriebe (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1) durchzuführen.
Die Teilnehmergebühren werden von den Berufsgenossenschaften in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet.
Bei Fragen stehen wir ihnen unter 0541/96324520 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung