Wie viele Brandschutzhelfer Sie benötigen, hängt von der Gefährdung in Bezug auf Brandgefahr ab und wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Eine Hilfe für die Festlegung der Anzahl an Brandschutzhelfern gibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“. Hier steht unter 1.2: “Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASRA2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.”
Das Thema Brandschutz umfasst natürlich mehr als nur Brandschutzhelfer. Unsere wichtigste Aufgabe ist es Sie im Bereich Brandschutz zu unterstützen, damit im Brandfall keine Person zu schaden kommt und die Brandausbreitung so gering wie möglich gehalten werden kann.
Der Brandschutz und Arbeitsschutz haben einige Schnittmengen, die Schwerpunkte z.B. bei den Begehungen sind aber andere.