Prüfung von
elek­trischen Geräten

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Sicherheit

DGUV Vorschrift 3 Prüfung
schon gemacht?

Die Sicherheitsprüfungen nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für elektrische Geräte sind wesentliche Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Betriebs und zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. Diese Prüfungen sind gemäß den Vorschriften der DGUV-Vorschrift 3 (DGUV V3) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtend und dienen dem Schutz der Mitarbeiter und Nutzer elektrischer Geräte.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

Die DGUV V3, früher bekannt als BGV A3, regelt die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Diese Vorschrift verlangt regelmäßige Prüfungen, die von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden müssen. Weitere relevante Normen und Richtlinien umfassen:

  • DIN VDE 0701-0702: Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte und Wiederholungsprüfungen.
  • DIN VDE 0751: Prüfung medizinischer elektrischer Geräte.
  • DIN VDE 0100-600: Errichten von Niederspannungsanlagen – Prüfungen.

Prüfumfang und -intervalle

Erstprüfung

Die Erstprüfung wird vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen elektrischen Geräts durchgeführt. Sie stellt sicher, dass das Gerät den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht und ordnungsgemäß funktioniert.

Wiederholungsprüfung

Wiederholungsprüfungen sind in regelmäßigen Abständen erforderlich, die je nach Gerät und Nutzungsbedingungen variieren. Typische Intervalle sind:

  • Bürogeräte: Alle 2 Jahre
  • Geräte in Produktionsstätten: Jährlich
  • Baustellengeräte: Alle 3 Monate bis 1 Jahr

Die genauen Intervalle können je nach Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes abweichen.

Prüfverfahren

Die Sicherheitsprüfungen umfassen mehrere Schritte:

  1. Visuelle Inspektion:

    • Sichtprüfung auf Beschädigungen, Verschleiß oder Manipulationen.
    • Überprüfung der Anschlüsse und Kabel auf ordnungsgemäßen Zustand.
  2. Messungen:

    • Schutzleiterwiderstand: Überprüfung des Widerstandes der Schutzleiterverbindung.
    • Isolationswiderstand: Messung des Widerstandes zwischen spannungsführenden Teilen und dem Schutzleiter.
    • Ableitstrom: Messung des Stromes, der über den Schutzleiter fließt.
  3. Funktionsprüfung:

    • Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Geräts unter normalen Betriebsbedingungen.

Dokumentation

Nach der Prüfung muss eine umfassende Dokumentation erstellt werden, die folgende Informationen enthält:

  • Prüfprotokolle mit den Messergebnissen.
  • Identifikation des geprüften Geräts (Typ, Seriennummer, Standort).
  • Datum der Prüfung und Fälligkeit der nächsten Prüfung.
  • Name und Unterschrift der prüfenden Person.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchführen, riskieren nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, sondern können auch rechtliche Konsequenzen erfahren. Im Schadensfall kann das Fehlen einer ordnungsgemäßen Prüfung zu erheblichen Haftungsproblemen führen und die Versicherungsdeckung gefährden.

Fazit

Die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach DGUV für elektrische Geräte ist eine unerlässliche Maßnahme zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Normen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre elektrischen Geräte sicher betrieben werden und das Unfallrisiko minimiert wird. Eine sorgfältige Dokumentation der Prüfungen unterstützt zudem die Nachweisbarkeit der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen im Falle von Überprüfungen oder Unfällen.

Wir prüfen in Ihrem Auftrag ihre elektrischen Geräte und erstellen Ihnen hierfür gerne ein unverbindliches Angebot.

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