Der Umgang mit Gefahrstoffen birgt, wie der Begriff schon sagt, Gefahren. Wir helfen Ihnen von Anfang an beim Thema Gefahrstoff, beginnend bei der Frage nach Substitution, über die Gefährdungsbeurteilung, bis hin zu zur Organisation der Lagerung von Gefahrstoffen.
Eines der wichtigsten Themen im Bereich Gefahrstoff ist die Havarie von Gefahrstoffen, hier können viele Probleme auftreten; wie eine explosive Atmosphäre, Gefahren bei der Beseitigung oder eine Gefährdung der Umwelt durch Verunreinigung.
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)
Die Lagerung von Gefahrstoffen ist nicht unproblematisch, wenn man die falschen Stoffe oder Gemische zusammenlagert. Für die Lagerung gibt es ein extra Regelwerk, die TRGS 510, die diese (Zusammen-) Lagerung regelt.
Unsere Aufgabe ist es Sie zu beraten, was Sie wie und unter welchen Voraussetzungen zusammen lagern dürfen.
Gesamtbetrachtung
Die Lagerung von Gefahrstoffen muss in Verbindung mit der Verwendung bzw. des Produktionsprozesses betrachtet werden. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen Personen der Schlüssel zur sinnvollen Umsetzung. Enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört natürlich auch dazu.
Gefahrgut oder Gefahrstoff?
Die Abgrenzung zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut fällt vielen schwer, auch hier können wir bei der Abgrenzung unterstützen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Lagerung, bei der Frage, ob Sie einen Gefahrstoffbeauftragten oder einen Gefahrgutbeauftragten benötigen, helfen wir Ihnen trotzdem gerne.
Anweisung für den Umgang
Die Betriebsanweisung ist das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Hier wird festgelegt, welche Schutzmaßnahmen beim Umgang zu beachten sind, welche zusätzliche Schutzkleidung bei diesem Produkt erforderlich ist.
Die Herausforderung ist die Gefährdungsbeurteilung zur Erstellung der Betriebsanweisung. Diese muss fachkundig erstellt werden – diese Fachkunde können wir Ihnen bieten, um die notwendigen Unterlagen zu Erstellen. Sollten Sie diese schon erstellt haben, nutzen wir diese für die Erstellung der Betriebsanweisung. Sollten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung noch offene Fragen haben oder suchen noch eine fachkundige Person, die Ihnen bei der Erstellung hilft, so unterstützen wir Sie natürlich auch dabei.
Die Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung ist nur eine von mehreren Betriebsanweisungen.
Voraussetzung für die Betriebsanweisung ist eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Sicherheitsdatenblätter.
Wichtig ist bei allen Betriebsanweisungen, dass die Anweisungen konkret und verständlich für Ihre Mitarbeitenden sind und zur ausgeführten Tätigkeit passen, damit diese auch umgesetzt wird.
Die Betriebsanweisung für Arbeitsmittel wird in der Betriebssicherheitsverordnung §12 (2) gefordert.
Die Farbe der Betriebsanweisung soll es vereinfachen die verschiedenen Zwecke auseinander zu halten. Dies empfiehlt sich auch für persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, hier wir in der DGUV Information 211-010 „ Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ die Farbe Grün als Abgrenzung zum blau der anderen Arbeitsmittel empfohlen.
ie Betriebsanweisungen nach § 14 der Biostoffverordnung sind typischer Weise im medizinischen Bereich zu finden.
Im Zuge der Corona-Pandemie benötigten auch viele andere Betriebe Betriebsanweisungen nach BioStoffV.
Die Farbe der Betriebsanweisung in Bezug auf Biostoffe ist typischerweise Grün, kann aber auch Gelb sein, um diese von der PSA abzugrenzen. Natürlich helfen wir Ihnen gerne auch bei der Erstellung dieser Betriebsanweisungen.
Im Bereich der Gefahrstoffe muss immer betrachtet werden ob durch diese eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.
Die Betrachtung wird in der Gefährdungsbeurteilung kurz bewertet und bei vielen Stoffen mit „Nein“ beantwortet. – Sollte es nicht klar sein, ob eine entstehen kann, so muss ein Explosionsschutz-Dokument erstellt werden.
Für die Erstellung benötigt man, wie auch schon bei der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Stoffe. Entscheidend ist auch, was mit den Gefahrstoffe bzw. den Gebinden gemacht wird.
Explosionsschutz
Anlagensicherheit
Im Bereich der Anlagensicherheit und Explosionsschutz arbeiten wir mit der Firma preevent aus Osnabrück zusammen.
Die Kooperation ermöglicht uns bei neuen Anlagen die Gefährdungen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, preevent aus Sicht der Maschine und Sarpis aus Sicht der Arbeitenden.
Dokumentation
Explosionsschutzdokument
Das EX-Schutz-Dokument zeigt Ihnen die verschiedenen zutreffenden Maßnahmen und die EX-Zonen an.
Hier werden auch die betrachteten Tätigkeiten beschrieben, für die das erstellte Dokument gilt. Durch eine Änderung der Tätigkeiten muss das Dokument neu betrachtet und erstellt werden.