Gefahren minimieren durch Prävention auch für den Havariefall.

Der Umgang mit Gefahrstoffen birgt, wie der Begriff schon sagt, Gefahren. Wir helfen Ihnen von Anfang an beim Thema Gefahrstoff, beginnend bei der Frage nach Substitution, über die Gefährdungsbeurteilung, bis hin zu zur Organisation der Lagerung von Gefahrstoffen.

Eines der wichtigsten Themen im Bereich Gefahrstoff ist die Havarie von Gefahrstoffen, hier können viele Probleme auftreten; wie eine explosive Atmosphäre, Gefahren bei der Beseitigung oder eine Gefährdung der Umwelt durch Verunreinigung.

Lagerung von Gefahr­stoffen in orts­beweg­lichen Behältern (TRGS 510)
Die Lagerung von Gefahrstoffen ist nicht unproblematisch, wenn man die falschen Stoffe oder Gemische zusammenlagert. Für die Lagerung gibt es ein extra Regelwerk, die TRGS 510, die diese (Zusammen-) Lagerung regelt.
Unsere Aufgabe ist es Sie zu beraten, was Sie wie und unter welchen Voraussetzungen zusammen lagern dürfen.

Gesamtbetrachtung
Die Lagerung von Gefahrstoffen muss in Verbindung mit der Verwendung bzw. des Produktionsprozesses betrachtet werden. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen Personen der Schlüssel zur sinnvollen Umsetzung. Enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört natürlich auch dazu.

Gefahrgut oder Gefahrstoff?
Die Abgrenzung zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut fällt vielen schwer, auch hier können wir bei der Abgrenzung unterstützen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Lagerung, bei der Frage, ob Sie einen Gefahrstoffbeauftragten oder einen Gefahrgutbeauftragten benötigen, helfen wir Ihnen trotzdem gerne.

Anweisung für den Umgang
Die Betriebs­anweisung ist das Ergebnis Ihrer Gefährdungs­beurteilung. Hier wird festgelegt, welche Schutz­maßnahmen beim Umgang zu beachten sind, welche zusätzliche Schutz­kleidung bei diesem Produkt erforderlich ist.

Die Heraus­forderung ist die Gefährdungs­beurteilung zur Erstellung der Betriebs­anweisung. Diese muss fachkundig erstellt werden – diese Fachkunde können wir Ihnen bieten, um die notwendigen Unterlagen zu Erstellen. Sollten Sie diese schon erstellt haben, nutzen wir diese für die Erstellung der Betriebs­anweisung. Sollten Sie bei der Gefährdungs­beurteilung noch offene Fragen haben oder suchen noch eine fach­kundige Person, die Ihnen bei der Erstellung hilft, so unter­stützen wir Sie natürlich auch dabei.

Betriebs-anweisung Gefahrstoff

Die Betriebs­anweisung nach Gefahr­stoff­verordnung ist nur eine von mehreren Betriebs­anweisungen. 

Voraussetzung für die Betriebsanweisung ist eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Sicherheitsdatenblätter.

Wichtig ist bei allen Betriebs­anweisungen, dass die Anweisungen konkret und verständlich für Ihre Mitarbeitenden sind und zur ausgeführten Tätigkeit passen, damit diese auch umgesetzt wird.

Betriebs-anweisung Arbeitsmittel

Die Betriebs­anweisung für Arbeits­mittel wird in der Betriebssicherheitsverordnung §12 (2) gefordert.

Die Farbe der Betriebs­anweisung soll es vereinfachen die verschiedenen Zwecke aus­einander zu halten. Dies empfiehlt sich auch für persönliche Schutz­ausrüstung, kurz PSA, hier wir in der DGUV Information 211-010 „ Sicherheit durch Betriebs­anweisungen“ die Farbe Grün als Abgrenzung zum blau der anderen Arbeits­mittel empfohlen.

Betriebs-anweisung Biostoffe

ie Betriebs­anweisungen nach § 14 der Bio­stoff­verordnung sind typischer Weise im medi­zinischen Bereich zu finden.

Im Zuge der Corona-Pandemie benötigten auch viele andere Betriebe Betriebs­anweisungen nach BioStoffV.

Die Farbe der Betriebs­anweisung in Bezug auf Biostoffe ist typischerweise Grün, kann aber auch Gelb sein, um diese von der PSA abzugrenzen. Natürlich helfen wir Ihnen gerne auch bei der Erstellung dieser Betriebs­anweisungen.

 

Gefahrstoffe können eine Explosion verursachen

Im Bereich der Gefahr­stoffe muss immer betrachtet werden ob durch diese eine explosions­fähige Atmosphäre entstehen kann.

Die Betrachtung wird in der Gefährdungs­beurteilung kurz bewertet und bei vielen Stoffen mit „Nein“ beantwortet. – Sollte es nicht klar sein, ob eine entstehen kann, so muss ein Explosions­schutz-Dokument erstellt werden.

Für die Erstellung benötigt man, wie auch schon bei der Gefährdungs­beurteilung und der Betriebs­anweisung die Sicher­heits­datenblätter der einzelnen Stoffe. Entscheidend ist auch, was mit den Gefahr­stoffe bzw. den Gebinden gemacht wird.

Explosions­schutz
Anlagen­sicher­heit
Im Bereich der Anlagensicherheit und Explosionsschutz arbeiten wir mit der Firma preevent aus Osnabrück zusammen.

Die Kooperation ermöglicht uns bei neuen Anlagen die Gefährdungen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, preevent aus Sicht der Maschine und Sarpis aus Sicht der Arbeitenden.

Dokumentation
Explosions­schutz­dokument
Das EX-Schutz-Dokument zeigt Ihnen die verschiedenen zutreffenden Maßnahmen und die EX-Zonen an.

Hier werden auch die betrachteten Tätigkeiten beschrieben, für die das erstellte Dokument gilt. Durch eine Änderung der Tätigkeiten muss das Dokument neu betrachtet und erstellt werden.