Hier finden Sie:
Umfassende Betreuung für Ihren Betrieb
Beratung zum Arbeitsschutz/ Arbeitssicherheit
Hilfe beim Erkennen von Gefährdungen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Unterstützung bei allen arbeitssicherheitstechnischen Belangen
Informationen zum Thema Arbeitssicherheit/ Arbeitsschutz
Den Einstieg in das Unternehmermodell der BGW
Hilfe bei der Suche nach Lösungen, auch wenn wir diese nicht bieten können
Die Hauptaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist die Betreuung durch Beratung gemäß §6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz).
Die Art der Betreuung Ihres Betriebes hängt von der Größe ab, doch egal wie Sie sich entscheiden, wir betreuen Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes.
Sie wissen noch nicht, welche Betreuungsart für Sie sinnvoll ist? Kein Problem, wir beraten Sie gerne!
Wir bieten sowohl
• Erstbegehungen
• Umfassende Betreuung und Unterstützung bei allen arbeitssicherheitstechnischen Belangen
• Hilfe beim Erkennen von Gefährdungen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
• Informationen zum Thema Arbeitssicherheit
• Anlassbezogene Begehungen (z.B. nach Arbeitsunfällen)
• Umsetzung von Schulungen um nur einige Bereiche zu nennen.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung definiert Auslösewerte, die bei Überschreiten entsprechende Maßnahmen einzuleiten sind. Wenn am Arbeitsplatz (auf 8 Stunden betrachtet) eine Lautstärke von 80 dB (A) überschritten wird sind Maßnahmen zu ergreifen, ab 85 dB (A) sind diese entsprechend weitreichender. Damit Sie beurteilen können ob Sie diese Werte erreichen oder sogar überschreiten, bieten wir orientierende Lärmmessungen an. Bei festgestelltem Lärm (überschreiten der Auslösewerte) kann auch die Erstellung eines Lärmkataster sinnvoll oder sogar erforderlich sein.
Baustellenbegehung
Die Baustelle gehört zu den Bereichen mit der höchsten Unfallgefahr. Hier arbeiten viele Gewerke zusammen und fast alle Sicherheitseinrichtungen fehlen noch und müssen noch installiert werden, weil noch keine vorhanden sind.
Bei einer größeren Baustelle unterstützt der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator die Koordination der Gewerke und erstellt eine Unterlage für spätere (Wartungs-) Arbeiten. (nach RAB 32, Unterlage für spätere Arbeiten – Instandhaltung planen)
Unser SiGeKo unterstützt Sie auch gerne bei Fragen zu diesen Themen.
Bei Fragen stehen wir ihnen unter 0541/963245230 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.