Unterweisung der Mitarbeiter
„Prinzipiell ist es die Aufgabe des Unternehmers die Unterweisungen durchzuführen. Er hat jedoch die Möglichkeit, seine Pflichten hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes … zu übertragen. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Unterweisung. … Der Unternehmer behält jedoch in jedem Falle die Gesamtverantwortung.“ (DGUV Information 211-005 „Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“)
Gerne übernehmen wir die Aufgabe der Unterweisung ihrer Mitarbeiter für Sie. Sprechen Sie uns an!
Alternativ schulen wir Ihre Teamleiter/ Vorarbeiter, damit diese die Unterweisung dann durchführen können.
Beispiele für Sicherheitsunterweisungen:
- Verhalten bei Unfällen oder Bränden und der Selbstrettung im Gefahrenfall
- Alkohol am Arbeitsplatz
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Verkehrssicherheit